Schlickburg 41 a
25371 Seestermühe
 

Was muss ich zur Einstellung meines Pferdes mitbringen?

Bitte bringen Sie unbedingt den Equidenpass mit. Dieser muss immer mit dem Pferd mitgeführt werden und gibt uns wichtige Informationen über den Impf- und Schlachttierstatus.

Sollte Ihr Pferd Decken, Stallbandagen oder weiteres Equipment benötigen, bringen Sie dieses gerne ebenfalls mit.

Ihren Strick und ihre Transportgamaschen nehmen Sie am besten direkt nach der Einstellung wieder mit nach Hause.

Wenn ihr Pferd über spezielle Eigenschaften, Ängste oder Umgangsrituale verfügt ( z.B. kann nicht angebunden werden; Fiebermessen nicht möglich; hat Angst vor Männern usw…..), lassen Sie uns dies wissen.

Kann ich eigenes Futter mitbringen?

Wir füttern unseren Patienten Heu oder Heulage. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit Hafer, Pellets, haferfreies Müsli, Mash und Heucobs anzubieten.

Sollte ihr Pferd dennoch spezielles eigenes Futter, Zusatzfuttermittel oder Medikamente benötigen, können Sie diese gerne mit genauer Fütterungsangabe mitbringen.

Gastroskopie

Wenn bei ihrem Pferd eine Gastroskopie durchgeführt werden soll, muss es mind. 16 Stunden nüchtern sein. Um dies adäquat zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Pferd am besten am Tag vor der Untersuchung bei uns einstellen. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie ihr Pferd am Tag der Untersuchung wieder mit nach Hause nehmen, oder wir es über 24 Stunden erst langsam wieder anfüttern.

Schlachttier/ Nicht-Schlachttier

Jedes Pferd ist verpflichtet einen Equidenpass zur korrekten Identifikation zu besitzen. Im sogenannten Arzneimittelanhang muss dokumentiert und von Besitzer und Tierarzt unterschrieben werden, ob das Pferd als Schlachttier der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden darf, oder ob es als Nicht-Schlachttier lebenslang davon ausgeschlossen ist. Auch diese Eintragung ist Pflicht und kann von der zuständigen Behörde kontrolliert und im schlimmsten Falle strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn Ihr Pferd ein Schlachtpferd bleiben soll, ist der Tierarzt dazu verpflichtet jegliche Arzneimittelanwendung mit den dazugehörigen Wartezeiten im Equidenpass einzutragen. Ebenfalls wird Ihnen ein Arzneimittel- und Anwendungsbeleg ausgehändigt, den Sie in einem eigens dafür zu führenden Stallbuch abheften müssen. Außerdem gibt es gewisse Medikamente, deren Anwendung bei einem Schlachtpferd verboten sind. In diesem Fall müssen therapeutische Alternativen gesucht werden, oder es kann im schlimmsten Fall nicht therapiert werden.

Wenn Ihr Pferd ein Nicht-Schlachtpferd werden soll, haben Sie keine therapeutischen Einschränkungen und auch keinen organisatorischen Aufwand, wie das Führen eines Stallbuchs. Dafür benötigen Sie für die Euthanasie einen triftigen Grund.

OP-Termin

Wenn Ihr Pferd einen OP-Termin in unserer Klinik hat, sollten Sie ihr Pferd am Tag davor bei uns einstellen. So hat es die Möglichkeit sich einzugewöhnen, vom stressigen Transport zu erholen und am nächsten morgen fit für die OP zu sein.

Die Möglichkeit bei der Operation dabei zu sein besteht aus Infektions- und Arbeitssicherheitsrisiken leider nicht. Sie werden jedoch umgehend nach erfolgreicher Operation telefonisch von uns benachrichtigt.

Pferdeanhänger

Selbstverständlich dürfen Sie ihren Pferdeanhänger für die Zeit der Klinikeinstellung bei uns auf dem Gelände parken. Wir übernehmen jedoch keine Haftung.

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