Schlickburg 41 a
25371 Seestermühe

Infos zur neuen Gebührenordnung Ende 2022

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

hiermit möchten wir Sie über die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) informieren, die am 22. November 2022 in Kraft treten wird. In diversen Medien wird seit einiger Zeit darüber berichtet und auch wir möchten Sie gerne auf den aktuellen Stand bringen. Einen guten Überblick verschafft auch das Video vom Geschäftsführer des BPT, Heiko Färber. Sie finden es hier https://youtu.be/dhlN9KGC2z4

Tierärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Der Leistungskatalog der GOT sowie die Höhe der Gebühren werden gemäß der Bundes-Tierärzteordnung von der Bundesregierung festgesetzt. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOT ist im Jahr 1999 erfolgt. Abgesehen von wenigen Anhebungen der Gebührensätze hat sich die GOT seitdem nicht verändert.

Da sich die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten seitdem jedoch rasant weiterentwickelt haben, entspricht die aktuell gültige GOT nicht mehr dem Erkenntnisstand der modernen Tiermedizin. Eine vom BMEL (Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung) initiierte Studie hat zudem gezeigt, dass sich auch die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis stark verändert haben und die aktuellen Gebührensätze nicht mehr ausreichend sind. Vor diesem Hintergrund erfolgte nun die vollständige Überarbeitung der GOT einschließlich der Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen und Neubestimmung der Gebührensätze.

Nach dem Beschluss des Bundesrates wird im November eine Neufassung der GOT in Kraft treten. Leistungen und Preise wurden in der neuen GOT 2022 aktualisiert und die Preise angepasst. Damit verbunden ist z.T. eine erhebliche Steigerung der Kosten für die Behandlung von Tieren.

Uns ist bewusst, dass dies eine finanzielle Herausforderung für Sie als Tierhalter bedeuten kann. Wir prüfen zurzeit, wie sich die Anpassung im Detail auf einzelne Leistungen für Sie konkret auswirken wird.

Was können Sie tun? Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung (als Teil- oder Vollversicherung) kann im Falle aufwendiger OPs, Behandlungen oder Klinikaufenthalte finanzielle Absicherung bieten. Im Ausland werden sie seit Jahren umfangreich eingesetzt. Da der Leistungsumfang der Versicherungen variiert, lohnt es sich, im Internet zu recherchieren.
Auch Rücklagenkonten für die Bildung von Reserven für anstehende oder laufende Behandlungen sind sinnvoll.

Möchten Sie eine Untersuchung oder Therapie vorziehen? Dann sprechen Sie uns gerne an, auch das kann schon vorher Kosten sparen.

Ihr Team der Pferdeklinik Fischer

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